
Aufnahmevoraussetzungen
Die Mürwiker Werkstätten GmbH leistet Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch, zwöltes Buch (SGB XII). Jeder Mensch, der nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich behindert ist, hat nach diesem Gesetz einen Rechtsanspruch auf Unterstützung bei seiner gesellschaftlichen Integration.
Nach der Schule haben Schüler mit Behinderung die Möglichkeit eine Maßnahme im Berufsbildungsbereich bei den Mürwikern durchzuführen. Die Maßnahme dient der Eingliederung in das Arbeitsleben und wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert.
Kennen die Interessenten die Werkstatt noch nicht, so empfehlen wir ein Schnupperpraktikum. Menschen mit Behinderungen erhalten Leistungen der Beruflichen Bildung, wenn sie erforderlich sind, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen soweit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen. Sie erhalten diese Leistungen, wenn erwartet werden kann, dass der behinderte Mensch nach der Inanspruchnahme dieser Leistungen in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.
Nach dem Berufsbildungsbereich findet in der Regel ein Wechsel in den Arbeitsbereich statt. Eine weiterführende Ausbildung z.B. in Berufsbildungswerken oder ein Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind möglich und werden nach vorhandenen Fähigkeiten des Teilnehmers angestrebt.
Im Arbeitsbereich werden die behinderten Kollegen pädagogisch begleitet und können an Fortbildungen und begleitenden Maßnahmen teilnehmen.
Die Aufnahme in Berufliche Bildung bzw. Werkstatt kann erfolgen, wenn eine Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Kostenträgers vorliegt (Arbeitsagentur, Sozialamt, Rentenversicherungsträger).
0461 50306-0
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