
Werkstattrat
Der Werkstattrat der Mürwiker Werkstätten GmbH ist die gewählte Vertretung aller Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung. Es gibt ein Gesetz, das heißt Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). In diesem Gesetz sind die Mitwirkungsrechte und Informationsrechte festgelegt. Der Werkstattrat besteht aus sieben Personen und einer Vertreterin, die im Krankheitsfalle einspringt.
Aufgaben des Werkstattrates:
- Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen in den Häusern halten
- Informationen den Kolleginnen und Kollegen in den Häusern geben
- Mitwirkungsrechte wahrnehmen wie z. B. bei Urlaubszeiten, Pausenregelungen, Entlohnungssystem und Entlohnung, Bau- und Umbaupläne, Fort- und Weiterbildung
- Durchführung von eigenen Sitzungen mit anschließender Information an die Kollegen
- Werkstattversammlungen abhalten
- Sprechzeiten anbieten sowie Nöte und Wünsche der Kollegen bearbeiten
- Teilnahme an den Sitzungen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Werkstatträte
Die Aufgaben des Werkstattrates dienen dem Ziel, eine aktive Teilnahme der Kolleginnen und Kollegen am Leben in der Werkstatt umzusetzen. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung, den Abteilungsleitern, den Betreuern, aber auch mit dem Betriebsrat notwendig.
0461 50306-0
0461 50306-71162
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