Bewohnerbeiräte

Das sind zum Beispiel Aufgaben des Bewohnerbeirates:

  • Dinge bei der Einrichtungs-Leitung beantragen, die für viele oder alle Bewohner*innen gut sind
  • Ideen und Beschwerden der Bewohner*innen an die Einrichtungs-Leitung weitergeben
  • neuen Bewohner*innen helfen, sich im Gemeinschaftswohnen zurechtzufinden
  • Bewohner*innen-Versammlungen abhalten

Hier darf der Bewohnerbeirat zum Beispiel mitwirken:

  • bei Änderungen im Wohn-Vertrag
  • bei Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • bei umfassenden Baumaßnahmen und Instandsetzungs-Arbeiten
  • bei Betreuung, Wohnen und hauswirtschaftlicher Versorgung
  • bei der sozialen Betreuung und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Hier darf der Bewohnerbeirat mitbestimmen:

  • bei der Verpflegungs-Planung
  • bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen in der Freizeit
  • bei der Aufstellung oder Änderung der Hausordnung
  • bei der Gestaltung der Gemeinschafts-Räume

Der Bewohnerbeirat wird alle 4 Jahre von allen Menschen gewählt, die bei den Mürwikern wohnen. Er vertritt die Interessen aller Bewohner*innen mit Behinderung. Bei den Mürwikern gibt es 2 Bewohnerbeiräte. Einen für Niebüll und einen für Flensburg, Munkbrarup und Dollerup. Alle Bewohner*innen können sich jederzeit an den Bewohnerbeirat wenden. Zum Beispiel bei Fragen und Problemen. 

Die Arbeit des Bewohnerbeirates ist in einem Gesetz geregelt. Das Gesetz heißt Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz, oder auch kurz: SbStG. Im SbStG sind die Rechte des Bewohnerbeirates aufgeschrieben. Zum Beispiel wo der Bewohnerbeirat in den Gemeinschaftswohnstätten mitbestimmen und wo er mitwirken darf. Im SbStG sind auch die Aufgaben und Pflichten des Bewohnerbeirates festgelegt.

Der Bewohnerbeirat für Niebüll besteht aus 3 Personen. Der Bewohnerbeirat für Flensburg, Munkbrarup und Dollerup besteht aus 8 Personen.

Das ist der Bewohnerbeirat Flensburg:

Aushang Bewohnerbeirat Flensburg 2023 - 2027

Das ist der Bewohnerbeirat Niebüll:

Aushang Bewohnerbeirat Niebüll 2020 - 2024

Die Bewohnerbeiräte arbeiten eng mit anderen zusammen: mit der Geschäfts-Leitung, den Abteilungs-Leiter*innen, den Haus-Leiter*innen, mit Angehörigen, Betreuer*innen und dem Werkstattrat.