Das sind zum Beispiel Aufgaben des Bewohnerbeirates:
Hier darf der Bewohnerbeirat zum Beispiel mitwirken:
Hier darf der Bewohnerbeirat mitbestimmen:
Der Bewohnerbeirat wird alle 4 Jahre von allen Menschen gewählt, die bei den Mürwikern wohnen. Er vertritt die Interessen aller Bewohner*innen mit Behinderung. Bei den Mürwikern gibt es 2 Bewohnerbeiräte. Einen für Niebüll und einen für Flensburg, Munkbrarup und Dollerup. Alle Bewohner*innen können sich jederzeit an den Bewohnerbeirat wenden. Zum Beispiel bei Fragen und Problemen.
Die Arbeit des Bewohnerbeirates ist in einem Gesetz geregelt. Das Gesetz heißt Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz, oder auch kurz: SbStG. Im SbStG sind die Rechte des Bewohnerbeirates aufgeschrieben. Zum Beispiel wo der Bewohnerbeirat in den Gemeinschaftswohnstätten mitbestimmen und wo er mitwirken darf. Im SbStG sind auch die Aufgaben und Pflichten des Bewohnerbeirates festgelegt.
Der Bewohnerbeirat für Niebüll besteht aus 3 Personen. Der Bewohnerbeirat für Flensburg, Munkbrarup und Dollerup besteht aus 8 Personen.
Das ist der Bewohnerbeirat Flensburg:
Aushang Bewohnerbeirat Flensburg 2023 - 2027
Das ist der Bewohnerbeirat Niebüll:
Aushang Bewohnerbeirat Niebüll 2020 - 2024
Die Bewohnerbeiräte arbeiten eng mit anderen zusammen: mit der Geschäfts-Leitung, den Abteilungs-Leiter*innen, den Haus-Leiter*innen, mit Angehörigen, Betreuer*innen und dem Werkstattrat.