Frauen-Beauftragte

Mit der neuen Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) ist die Frauen-Beauftragte seit 2017 in Werkstätten für behinderte Menschen gesetzlich verankert und somit für alle Werkstätten verpflichtend. Die Frauen-Beauftragten der Mürwiker GmbH wurden im November 2017 zum ersten Mal von allen Frauen aus dem Arbeits-Bereich der Werkstatt gewählt. Die Wahlen finden gemeinsam mit den Wahlen für den Werkstattrat alle 4 Jahre statt. Die Frauen-Beauftragten vertreten die Interessen aller Kolleginnen mit Behinderung. Die Frauen können sich jederzeit an die Frauen-Beauftragten wenden. Zum Beispiel bei Fragen und Problemen.

Bei der Mürwiker GmbH gibt es eine Frauen-Beauftragte und eine stellvertretende Frauen-Beauftragte. Hier könnt Ihr die Frauen-Beauftragten sehen und wie Ihr sie erreichen könnt:

Aushang Frauen-Beauftragte 2021-2025


Die WMVO beschreibt drei Aufgaben-Bereiche für die Frauen-Beauftragten:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
  • Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt

Zu diesen drei Bereichen müssen die Frauen-Beauftragten auch von der Werkstatt informiert werden.

Aufgaben und Angebote der Frauen-Beauftragten:

  • Kontakt zu den Kolleginnen in den Häusern halten
  • regelmäßige Sitzung mit der Geschäfts-Leitung
  • gemeinsam mit dem Werkstattrat Mitarbeiter*innen-Versammlungen vorbereiten und durchführen
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitskreises Werkstatträte und Frauen-Beauftragte des Paritätischen
  • Sprech-Zeiten
  • Frauen-Cafés
  • Weitere Angebote für die Frauen schaffen
  • Die Frauen bei Bedarf zu anderen Beratungs-Stellen vermitteln oder begleiten

Dafür setzen sich die Frauen-Beauftragten ein:

  • Stärkung der Frauen
  • Umsetzung der Rechte der Kolleginnen

Die Frauen-Beauftragten arbeiten eng mit anderen zusammen:

mit der Geschäfts-Leitung, den Abteilungs-Leiter*innen, den Gruppen-Leiter*innen und dem Werkstattrat.