65 und dann? - Drängende Fragen brauchen Antworten:
In Flensburg leben Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen Wohnformen.
In der Eingliederungshilfe werden bisher aus "Zuständigkeitsgründen" ambulante von teilstationären und stationären Wohnformen unterschieden. Dieses ist aber eine ungenaue, unzeitgemäße und am Leben vorbeigehende Trennung. Die fachliche und finanzielle Verantwortung liegt nach der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe ausschließlich bei der Stadt. Ziel der Stadt muss es folglich sein, für jeden einzelnen Menschen mit Behinderung nach seinem Bedarf eine geeignete Wohnform mit entsprechenden Unterstützungs- und Assistenzmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und Wahlmöglichkeiten zu eröffnen.
Früher sind Menschen mit Behinderung und Eingliederungsbedarf oftmals von Alten- und Pflegeheimen aufgenommen worden. Dieses entspricht heute jedoch auf keinen Fall mehr den aktuellen Zielsetzungen. Für die angesprochene Zielgruppe muss vielmehr umgehend überlegt werden, in welchen zukünftigen Wohnformen sie leben kann und auch möchte. Hier sind gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung zukunftsorientierte Planungen zu entwickeln und umzusetzen.
Im ambulanten Bereich ist in Zukunft grundsätzlich von einer Trennung der Bereitstellung des Wohnraumes (bauliche Infrastruktur) einerseits und der persönlichen Unterstützung durch Dienste andererseits auszugehen. In der Betreuung, Förderung und gegebenenfalls auch Pflege von Menschen mit Behinderung sind auf der Grundlage der vorhandenen Strukturen verlässliche und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, die den künftigen Anforderungen entsprechen. Qualifizierte Fachkräfte aus verschiedenen Disziplinen sind ebenso wichtig wie geeignete Instrumente der Qualitätssicherung. Vorgaben und Aspekte des Verbraucherschutzes müssen generell stärker beachtet werden. Ohnehin verlangt die Umsetzung des Leitprinzips der Selbstbestimmung darüber hinaus eine Neugestaltung der Rolle des Betreuenden und der unterstützenden Person.
Das Vorhalten bzw. der Aufbau einer differenzierten "baulichen Infrastruktur" ist und bleibt vorerst allerdings notwendig, damit Menschen mit Behinderung überhaupt wählen und über ein selbstbestimmtes, integratives und barrierefreies Leben und Wohnen entscheiden können. Das nachbarschaftliche Miteinander von nicht behinderten und behinderten Menschen in gemeindenahen Wohnformen ist im Sinne der aktuellen Zielsetzung zu fördern. Das Angebot barrierefreien Wohnraums muss durch Verpflichtung und Fortbildung der Architekten sowie durch eine intensive Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern und Wohnungsbaugesellschaften umfassender erweitert werden.
Ambulante Formen der Leistungen für Menschen mit Behinderung müssen verlässliche Strukturen aufweisen: Übergänge von einem zum anderen Lebensabschnitt oder in eine andere Wohn- und Betreuungsform bedürfen einer besonderen Unterstützung. Die Entscheidung über bestimmte Formen der Leistungsinanspruchnahme muss veränderbar in alle Richtungen sein, wenn der Mensch mit Behinderung es wünscht. Die Bestimmung über eine ambulante Leistungserbringung darf nicht vorrangig von Kostengesichtspunkten abhängig gemacht werden. Die ambulante Form der Leistungserbringung kann im Einzelfall sogar kostenintensiver sein. Die Teilhabeplanung hinsichtlich der angemessenen Wohnform muss transparent sein, die Entscheidungskriterien darüber müssen offengelegt werden.
Für ältere Menschen mit Behinderung haben sich die Angebote in Flensburg an den Bedürfnissen zu orientieren. Daneben sollten Angebote wie z. B. der Kurzzeitpflege und des Wohnens mit Service gezielt gefördert werden. Ein hoher Bedarf an tagesstrukturierenden Angeboten wird für Menschen im Rentenalter entstehen. Der Wegfall der Beschäftigung ist möglichst nahtlos durch andere sinnvolle und erfüllende Tätigkeiten zu ersetzen.
Analog zu den angestrebten gesellschaftlichen Veränderungsprozessen ist das traditionelle Hilfesystem dahingehend weiterzuentwickeln, dass es sich auch im Bereich Wohnen stärker auf die individuellen Beratungs- und Unterstützungsangebote unter besonderer Berücksichtigung der Selbstbestimmung ausrichtet. Für den Bereich Wohnen soll die strikte Dreiteilung in ambulant, teilstationär und stationär zugunsten flexibler Lösungen mit fließenden Übergängen abgelöst werden. Weitere Schwerpunkte im Lebensraum Wohnen sollen sein: