65 und dann?

65 und dann? - Drängende Fragen brauchen Antworten:

  • Auszug aus dem Gemeinschaftswohnen?
  • Platz machen für die Jüngeren?
  • Oder bleiben die Alten?
  • Wohin dann mit den Jüngeren?
  • 65 und ab ins Pflegeheim?

Mehr als nur ein Dach über dem Kopf

In Flensburg leben Menschen mit Behinderung in unterschiedli­chen Wohnformen.

In der Eingliederungshilfe werden bisher aus "Zuständigkeitsgründen" ambulante von teilstationären und stationären Wohnformen unterschieden. Die­ses ist aber eine ungenaue, unzeitgemäße und am Leben vorbeigehende Tren­nung. Die fachliche und finanzielle Verantwortung liegt nach der Kommunalisie­rung der Eingliederungshilfe ausschließlich bei der Stadt. Ziel der Stadt muss es folglich sein, für jeden einzelnen Menschen mit Behinderung nach seinem Bedarf eine geeignete Wohnform mit entsprechenden Unterstüt­zungs- und Assistenzmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und Wahlmöglich­keiten zu eröffnen. 

Früher sind Menschen mit Behinderung und Eingliederungsbedarf oft­mals von Alten- und Pflegeheimen aufgenommen worden. Dieses entspricht heute jedoch auf keinen Fall mehr den aktuellen Zielsetzungen. Für die ange­sprochene Zielgruppe muss vielmehr umgehend überlegt werden, in welchen zukünftigen Wohnformen sie leben kann und auch möchte. Hier sind gemein­sam mit den Menschen mit Behinderung zukunftsorientierte Planungen zu ent­wickeln und umzusetzen.

Im ambulanten Bereich ist in Zukunft grundsätzlich von einer Trennung der Bereitstellung des Wohnraumes (bauliche Infrastruktur) einerseits und der persönlichen Unterstützung durch Dienste andererseits auszugehen. In der Betreuung, Förderung und gegebenenfalls auch Pflege von Menschen mit Be­hinderung sind auf der Grundlage der vorhandenen Strukturen verlässliche und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, die den künftigen Anforderungen ent­sprechen. Qualifizierte Fachkräfte aus verschiedenen Disziplinen sind ebenso wichtig wie geeignete Instrumente der Qualitätssicherung. Vorgaben und As­pekte des Verbraucherschutzes müssen generell stärker beachtet werden. Oh­nehin verlangt die Umsetzung des Leitprinzips der Selbstbestimmung darüber hinaus eine Neugestaltung der Rolle des Betreuenden und der unterstützenden Person.

Das Vorhalten bzw. der Aufbau einer differenzierten "baulichen Infra­struktur" ist und bleibt vorerst allerdings notwendig, damit Menschen mit Behin­derung überhaupt wählen und über ein selbstbestimmtes, integratives und barrierefreies Leben und Wohnen entscheiden können. Das nachbarschaftliche Miteinander von nicht behinderten und behinderten Menschen in gemeindena­hen Wohnformen ist im Sinne der aktuellen Zielsetzung zu fördern. Das Ange­bot barrierefreien Wohnraums muss durch Verpflichtung und Fortbildung der Architekten sowie durch eine intensive Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern und Wohnungsbaugesellschaften umfassender erweitert werden.

Ambulante Formen der Leistungen für Menschen mit Behinderung müssen verlässliche Strukturen aufweisen: Übergänge von einem zum anderen Lebensabschnitt oder in eine andere Wohn- und Betreuungsform bedürfen ei­ner besonderen Unterstützung. Die Entscheidung über bestimmte Formen der Leistungsinanspruchnahme muss veränderbar in alle Richtungen sein, wenn der Mensch mit Behinderung es wünscht. Die Bestimmung über eine ambulante Leistungserbringung darf nicht vorrangig von Kostengesichtspunkten abhängig gemacht werden. Die ambulante Form der Leistungserbringung kann im Einzel­fall sogar kostenintensiver sein. Die Teilhabeplanung hinsichtlich der angemessenen Wohnform muss transparent sein, die Entscheidungskriterien darüber müssen offengelegt werden.

Für ältere Menschen mit Behinderung haben sich die Angebote in Flensburg an den Bedürfnissen zu orientieren. Daneben sollten Angebote wie z. B. der Kurzzeitpflege und des Wohnens mit Service gezielt gefördert werden. Ein ho­her Bedarf an tagesstrukturierenden Angeboten wird für Menschen im Renten­alter entstehen. Der Wegfall der Beschäftigung ist möglichst nahtlos durch an­dere sinnvolle und erfüllende Tätigkeiten zu ersetzen.

Analog zu den angestrebten gesellschaftlichen Veränderungsprozes­sen ist das traditionelle Hilfesystem dahingehend weiterzuentwickeln, dass es sich auch im Bereich Wohnen stärker auf die individuellen Beratungs- und Unterstützungsangebote unter besonderer Berücksichtigung der Selbstbestim­mung ausrichtet. Für den Bereich Wohnen soll die strikte Dreiteilung in ambulant, teilstationär und stationär zugunsten flexibler Lösungen mit fließen­den Übergängen abgelöst werden. Weitere Schwerpunkte im Lebensraum Wohnen sollen sein:

  • Schaffung eines Netzwerkes Wohnen

  • Stärkung einer weiteren Ambulantisierung

  • Ausrichtung unterschiedlicher Formen der Unterstützung von Wohnan­geboten für ältere und mit Pflegeserviceleistungen zu unterstützende Personen

  • Implementierung des Leitprinzips der Selbstbestimmung

  • Trennung der Bereitstellung des Wohnraums von der persönlichen Unterstützung

  • Aufbau unabhängiger Beratungs- und Entwicklungsdienste

Lösungen bieten sich an

  • Barrierefrei Wohnen und Leben im Stadtteil

  • Umwandlung von Wohnungen in betreute Wohngemeinschaften

  • Mehrgenerationenhäuser für Menschen mit Behinderung öffnen...
    ... im Stadtteil mit Küche, Kommunikation und Kultur