Das sind die Aufgaben des Werkstattrates:
Dafür setzt sich der Werkstattrat ein:
Der Werkstattrat wird alle 4 Jahre von allen Mitarbeiter*innen aus dem Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt. Alle Kolleg*innen können sich jederzeit an den Werkstattrat wenden. Zum Beispiel bei Fragen und Problemen.
Die Arbeit des Werkstattrates ist in einem Gesetz geregelt. Das Gesetz heißt Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung, oder auch kurz: WMVO. In der WMVO sind die Rechte des Werkstattrates aufgeschrieben. Zum Beispiel wo der Werkstattrat in der Werkstatt mitbestimmen und wo er mitwirken darf und welche Informationen er von der Geschäfts-Leitung bekommen muss. In der WMVO sind auch die Aufgaben und Pflichten des Werkstattrates festgelegt.
Der Werkstattrat bei den Mürwikern besteht aus 9 Personen. Hier könnt Ihr sehen, wer alles dazu gehört. Und wie Ihr die Mitglieder erreichen könnt:
Der Werkstattrat arbeitet eng mit anderen zusammen: mit der Geschäfts-Leitung, den Abteilungs-Leitungen, den Gruppen-Leiter*innen, den Angehörigen, den Betreuer*innen, dem Betriebsrat und den Bewohnerbeiräten.
Kevin Bliefert | Gerhard Brodersen |
Vorsitzender 0461-50306-236 0176-1111-9248 bliefert(at)muerwiker-gruppe.de |
Stellvertreter 0461-50306-236 0160-4726508 g.brodersen(at)muerwiker-gruppe.de |